Häufige Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen. Sie brauchen noch mehr Informationen? Dann nutzen Sie einfach das Kontaktformular am Ende der Seite!

Wie erfolgt die Abrechnung bei LETUSWORK europe?

Grundlage ist das Aufmaß der Baustelle. Die Rechnungslegung erfolgt über LETUSWORK europe. Der Zahlungsverkehr wird über einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater abgewickelt. Die Rechnungslegung erfolgt alle 14 Tage, Zahlungsziel ist nach VOB 2 bis 3 Wochen

Bin ich als Handwerker in der LETUSWORK europe Gemeinschaft ausschließlich an LETUSWORK europe gebunden?

Nein! LETUSWORK europe ist nur einer Ihrer möglichen Partner. Sie sind frei in der Wahl zusätzlicher Auftraggeber. Prinzip von LETUSWORK europe ist höchste Zuverlässigkeit. Wenn Sie sich für ein LETUSWORK europe-Projekt entscheiden, wird dieses erfolgreich zur Zufriedenheit der Auftraggeber abgeschlossen.

Was ist meine Aufgabe bei LETUSWORK europe Projekten?

Sie können sich konsequent auf die Bauausführung konzentrieren Akquisition, Kalkulation, Vertragsvorbereitung, Materialbereitstellung, baukaufmännische Begleitung, Abrechnung, Kontoführung, Überweisung etc. wird vom Organisationsbüro der LETUSWORK europe übernommen.

Welche Arbeitsmittel muss ich mitbringen?

Nur die tragbaren zum jeweiligen Gewerk gehörenden Arbeitsmittel. Größere Geräte, Maschinen und Gerüste, die zur Bauausführung benötigt werden, mietet die jeweilige Projekt-ARGE an.

Woher kommen eventuell benötigte Spezialwerkzeuge?

Bei Bedarf werden sie von der jeweiligen ARGE angemietet.

Wer macht die Projekt-Kalkulation?

In der LETUSWORK europe Gemeinschaft arbeiten erfahrene Kalkulatoren. Die Kalkulation und das Leistungsverzeichnis erhalten Sie, wenn Sie sich für eine unserer Baustellen interessieren.

Wie geht LETUSWORK europe mit Außenständen und Forderungsausfällen um?

Aufgrund des professionellen Mahnwesens von LETUSWORK europe kommt es erfahrungsgemäß nicht zu langfristigen Außenständen. Forderungsausfälle sind bisher nicht vorgekommen. Grund dafür ist, dass LETUSWORK europe nur Aufträge von renommierten Konzernen und Mittelständlern annimmt.

Wer organisiert das Quartier?

Das Quartier zahlen Sie selbst, wir unterstützen Sie gern bei der Suche und Buchung.

Wie erfolgt die Materialbeschaffung?

Meist werden die ARGEn zu Werklohnleistungen beauftragt. Sollte jedoch Material notwendig sein, wird grundsätzlich im Auftrag der ARGEn durch die LETUSWORK europe Handwerkergemeinschaft der zentrale gemeinschaftliche Einkauf organisiert.

Wo sind die Baustellen?

Überwiegend in Deutschland mit Schwerpunkt alte Bundesländer, aber auch im europäischen Ausland, etwa in den Niederlanden, Österreich und Spanien.

Wer sind die Auftraggeber?

LETUSWORK europe arbeitet fast ausschließlich mit renommierten Großunternehmen in Generalunternehmer-Stellung zusammen.

Wer ist Vertragspartner des Auftraggebers?

Vertragspartner ist immer die für das jeweilige Projekt zusammengestellte ARGE.

Wie wird die Gewährleistung gehandhabt?

Üblicher Sicherheitseinbehalt durch Auftraggeber, freiwilliger Sicherheitseinbehalt durch ARGE, Verursacherprinzip, Betriebshaftpflicht

Entstehen für die Handwerker Kosten bei der Aufnahme in die LETUSWORK europe Gemeinschaft?

Nein! Erst, wenn im Rahmen eines Projektes Zahlungen fließen, erhält LETUSWORK europe zeitgleich mit dem Geschäftspartner seinen Dienstleistungsanteil.

Ist LETUSWORK europe nur ein Auftragsvermittler?

Nein! LETUSWORK europe ist kein Vermittler und keine Agentur. Darauf legen wir ausdrücklich Wert. LETUSWORK europe ist eine partnerschaftliche Gemeinschaft von Einzelunternehmen.

Was geschieht wenn Handwerker in die Gemeinschaft eintreten?

Ihr Handwerksbetrieb wird im Handwerker-Pool gelistet. Wenn ein Auftrag für Ihren Bereich herein kommt, erhalten Sie eine Anfrage von LETUSWORK europe. Sie prüfen, ob der Auftrag in Ihre Planungen passt. Danach werden Sie in die ARGE einbezogen.

Erhalten Existenzgründer Unterstützung von LETUSWORK europe?

Handwerker, die sich selbständig machen wollen können durch die LETUSWORK europe Gemeinschaft bei allen Prozessen der Existenzgründung beraten und begleitet werden.

Welche Versicherungen benötigen die Handwerker?

Betriebshaftpflicht

Warum ist eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt erforderlich?

Grund ist das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2021 und die damit eingeführte Bauabzugssteuer. Ohne Freistellungsbescheinigung der Handwerker müsste die ARGE 15% Ihrer erwirtschafteten Leistung einbehalten und an das Finanzamt abführen. Durch die Freistellungsbescheinigung kann dieses Geld an Sie ausgezahlt werden.

Kontakt aufnehmen - Partner werden

Sie haben noch Fragen und benötigen weitere Informationen?

Oder möchten Sie direkt LETUSWORK europe Partner werden? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, oder rufen Sie uns an: +49 (0) 371 49 38 27 0

Karolína Fousková

Ansprechpartnerin für Interessenten aus Deutschland / Slowakei / Tschechien

 

0049 (0) 371 493827 06

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Magdalena Stasiulewicz

Ansprechpartnerin für Interessenten aus Deutschland / Polen

 

0049 (0) 371 493827 11

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Beata Balážová

Ansprechpartnerin für Interessenten aus Deutschland / Slowakei / Tschechien / Polen

 

0049 (0) 371 493827 05

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